Gründe für einen Bewertungsauftrag gibt es einige:
- Absicht eines Verkaufs einer Liegenschaft oder eines unbebauten Grundstücks - wie hoch kann ich den Verkaufspreis ansetzen?
- Ermitteln des Vermögenswertes für private Zwecke - z.B. bei einer Erbteilung.
- Bewertungen im Auftrag von Gerichten bei Zivilverfahren.
- Bewertungen im Auftrag von Behörden im Rahmen der Verwertung von Grundstücken.
- Bestimmen des Liegenschafts- oder Portfoliowerts im Rahmen der Rechnungslegungsvorschriften.
Bei bebauten Grundstücken (Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerberäumlichkeiten, Renditeimmobilien u.a.) wird mit dem Auftraggeber die anzuwendende Wertermittlungsmethode besprochen. Je nach Bewertungszweck und -adressat kann diese Bewertungsmethode variieren. Für eine Abschätzung des Marktwerts von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen bieten wir unseren Kunden eine Schnell-Bewertung an.
Weiter unterstützen wir unsere Kunden in der Festsetzung der Mietzinse von Wohnungen, Büro- und Verkaufsflächen.
Wir durften für private Immobilienbesitzer, für Immobiliengesellschaften sowie für das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt Bewertungsaufträge ausführen. Referenzkontakte auf Anfrage.